Links- und Rechtsterrorismus unterscheiden sich in einem nicht: in ihren Methoden, ihr Ziel zu erreichen und in der vollkommenen Staatsverachtung. Ein Staat, der Milde walten lässt, wird von beiden Terrorismusformen nicht respektiert. Daher meine These: Ein Staat, der RAF-Terroristen ihre Reststrafe entlässt, senkt dadurch die Hemmschwelle auch bei Rechtsterroristen für schwere Straftaten. Jener hat damit vom Staat eine Botschaft erhalten: gleichgültig ob ich ein Kaufhaus anzünde wie Gudrun Ensslin oder Personen des öffentlichen Lebens kaltblütig hinrichte, wie dies Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt mit Hanns Martin Schleyer, Jürgen Ponto etc. getan haben, ich muss nur mit vergleichsweise milden Strafen bis maximal 29 Jahren und Erlassen der Reststrafe rechnen. Als Extremist wird er diese PR-Botschaft des Staates hören und verstehen: Als Rechts-oder Linksextremist kann ich einen Staat an den Abgrund bomben und trotzdem mit Milde und Gnade rechnen.
Mein Fazit: Wird Bundespräsident Köhler Christian Klar begnadigen, würde er damit langfristig falsche Signale auch an Rechtsextreme aussenden.
Bewertung: eine schlimme Niete des Staates (--).
Christian J. Becker
Autor des Blogs AusternPRüfer "Perlen und Nieten der PR"
http://austernpruefer.blogspot.com
Bemerkung: Dieser Beitrag beteiligt sich ebenfalls am 2. Business-Blog-Karneval
bei »Erfolg und PR« www.erfolg-pr.de
Posts mit dem Label PR-Antitipp werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label PR-Antitipp werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Sonntag, 28. Januar 2007
Samstag, 20. Januar 2007
/-/ Neues Steuergesetz benachteiligt PR-Homeoffice-Worker
Auch für PR-Berater und Pressesprecher ist das Homeoffice eine interessante Alternative zum Büro – wenn der Arbeitgeber es zuläßt. Glücklicherweise habe ich einen sehr aufgeschlossenen Arbeitgeber. Denn dank moderner Telefon-, Web- und Mail-Technik ist auch der Schreibtisch zu Hause ein nahezu vollwertiger Arbeitsplatz für den PR-Strippenzieher. Die zusätzlichen Kosten liessen sich bisher steuerlich einigermaßen geltend machen. Zumindestens 1.250 Euro im Jahr konnte man absetzen, wenn die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 Prozent der gesamten Tätigkeit ausmachte.
Das ist seit 1.1.2007 nicht mehr drin. Denn nun sollen Kosten für das Arbeitszimmer nur dann noch Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein, wenn der Raum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Nutzung bildet, wie die Euro am Sonntag berichtet. Das Gesetz definiert die Quantität und Qualität nur sehr vage. Man muß sich auch auf penible Nachfragen des Fiskus und auf Hausbesuche einstellen. Die steuerliche Hürde für Homeoffice-Worker wird demnach deutlich höher.
Bewertung: Wieder einmal ein Gesetz, das an der Wirtschaftsentwicklung mit Trend zum Homeoffice und Outsourcing vorbeigeht. Außerdem benachteiligt die Regelung den Arbeitnehmer, der Familie und Beruf besser verknüpfen will.
Fazit: Niete, Niete, Niete /-/
Bemerkung: Dieser Beitrag beteiligt sich am 2. Business-Blog-Karneval
bei »Erfolg und PR« www.erfolg-pr.de
Das ist seit 1.1.2007 nicht mehr drin. Denn nun sollen Kosten für das Arbeitszimmer nur dann noch Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein, wenn der Raum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Nutzung bildet, wie die Euro am Sonntag berichtet. Das Gesetz definiert die Quantität und Qualität nur sehr vage. Man muß sich auch auf penible Nachfragen des Fiskus und auf Hausbesuche einstellen. Die steuerliche Hürde für Homeoffice-Worker wird demnach deutlich höher.
Bewertung: Wieder einmal ein Gesetz, das an der Wirtschaftsentwicklung mit Trend zum Homeoffice und Outsourcing vorbeigeht. Außerdem benachteiligt die Regelung den Arbeitnehmer, der Familie und Beruf besser verknüpfen will.
Fazit: Niete, Niete, Niete /-/
Bemerkung: Dieser Beitrag beteiligt sich am 2. Business-Blog-Karneval
bei »Erfolg und PR« www.erfolg-pr.de
Eingestellt von
pronomos presseagentur gesundheitswirtschaft
um
Samstag, Januar 20, 2007
Keine Kommentare:
Labels:
PR-Antitipp
Abonnieren
Posts (Atom)